Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen zur logopädischen Therapie
Wie gehe ich vor, wenn mir eine logopädische Therapie verordnet wurde?
Sobald Sie eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt haben, können Sie Kontakt mit unserer Praxis aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. In der ersten Stunde werden wir zunächst die Anamnese und Diagnostik durchführen um zu wissen, in welchen Bereichen wir Sie unterstützen können. Wichtig: Bitte bringen Sie die Verordnung zum ersten Termin mit.
Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Verordnung zu Beginn der ersten Therapiestunde nicht älter als 28 Tage sein darf. Diese Regelung gilt sowohl für Erstverordnungen als auch für Folgeverordnungen.
Ist Ihre Verordnung zum Zeitpunkt des Therapiebeginns älter als 28 Tage, bitten wir Sie, vorab eine neue Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einzuholen.
Benötige ich zwingend eine Verordnung zur logopädischen Therapie?
Ja, eine ärztliche Verordnung ist notwendig, wenn die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Diese erhalten Sie z. B. von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Kieferorthopäden.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und darf ich als Begleitperson dabei sein?
Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt je nach ärztlicher Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Bei Kindern kann es zu Beginn der Therapie sinnvoll sein, wenn ein Elternteil in der Nähe bleibt oder anfangs mit in den Raum kommt. Schrittweise wird jedoch darauf hingearbeitet, dass die Therapie allein mit dem Kind stattfindet, um eine möglichst selbstständige und konzentrierte Arbeit zu ermöglichen.
Am Ende jeder Therapiestunde mit Kindern nehmen wir uns rund fünf Minuten Zeit, um den Eltern ein kurzes Feedback zum Verlauf und zu den Inhalten der Stunde zu geben.
Was passiert beim ersten Termin und was muss ich mitbringen?
Beim ersten Termin führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch, um Ihre Anliegen, die Vorgeschichte und eventuelle Befunde kennenzulernen. Anschließend erfolgt eine logopädische Diagnostik, um den aktuellen Sprach-, Sprech-, Stimme- und/oder Schluckstatus zu erfassen. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuellen Therapieplan. Bitte bringen Sie zum Termin die ärztliche Verordnung sowie ggf. relevante Unterlagen (z. B. Arztberichte, Schulberichte, Hörtestergebnisse) mit.
Müssen wir zu Hause üben?
Ja, regelmäßiges Üben zu Hause ist ein wichtiger Bestandteil des Therapieerfolgs. Sie sind unser Co-Therapeut. Stellen Sie sich vor, Sie möchten Muskeln aufbauen und gehen dafür einmal in der Woche ins Fitnessstudio. Welchen Effekt hat dies und welchen Effekt hat es, wenn Sie mehrmals die Woche üben? Wir geben individuelle Übungsempfehlungen mit, die Sie zu Hause umsetzen können.
Wie oft finden die Behandlungen statt und wie lange dauert es bis zum Abschluss der Therapie?
Die Häufigkeit der Therapie richtet sich nach der Verordnung – meist ein- bis zweimal pro Woche. Die Gesamtdauer hängt vom Störungsbild, dem individuellen Therapieverlauf und der häuslichen Übungsfrequenz ab. Eine pauschale Einschätzung können wir leider nicht geben
Wie viel kostet die Therapie?
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung zu leisten – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, dann benötigen wir eine Kopie des Ausweises.
Privatversicherte sollten sich bei ihrer Kasse über die Erstattung informieren. Sprechen Sie uns gerne für mehr Informationen über den Satz für Privatversicherte an.
Führen Sie auch Hausbesuche durch?
Ja, wenn der Hausbesuch ärztlich verordnet wurde, führen wir die Therapie auch bei Ihnen zu Hause durch. Sprechen Sie uns gerne an, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.
Was passiert, wenn ich eine Therapiestunde nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden telefonisch vor Ihrem Termin ab. Sollten Sie in der Praxis niemanden erreichen, reicht eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter aus. Kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen, da wir hierfür keine Entschädigung von der Krankenkasse erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir eine Bestellpraxis sind und ohne Vorlauf den Termin nicht neu belegen können.